Leben in Bonn

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Bonn-Ausweis

Der Bonn-Ausweis ist für Menschen, die wenig Geld zur Verfügung haben. Mit dem Bonn-Ausweis können Sie Ermäßigungen auf bestimmte Leistungen oder Eintrittsgelder in Bonn erhalten. Um einen Bonn-Ausweis zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel muss Ihr Hauptwohnsitz in Bonn sein. Gleichzeitig müssen Sie nachweisen, dass Sie mit wenig Geld leben. Das bedeutet: Entweder beziehen Sie Sozialleistungen z.B. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Oder Sie beziehen Grundsicherung. Oder Sie haben ein geringes Einkommen haben, das eine bestimmte Höhe nicht übersteigt.

Sie können den Bonn-Ausweis online und per Post beantragen.

Hier finden Sie alle weiteren Informationen zum Bonn-Ausweis und zur Beantragung:

https://www.bonn.de/vv/produkte/Bonn-Ausweis.php

Unterwegs in Bonn mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Die Busse und Stadtbahnen in Bonn gehören zu den Stadtwerken Bonn. Die Abkürzung dafür ist SWB. Tickets für eine Fahrt kann man an verschiedenen Orten kaufen. An den Automaten an vielen Haltestellen und in den Stadtbahnen, in der VRS-App und in verschiedenen Service-Stellen vor Ort: https://www.swb-busundbahn.de/service/kontakt-und-infos/verkaufsstellen/

Die Busse der SWB sind mit dem Rollstuhl zugänglich. Um mit einem Rollstuhl in einen Bus einsteigen zu können, sollte man dem/der Busfahrer*in beim Ankommen ein Zeichen geben. Oder drücken Sie den Knopf mit dem Rollstuhlsymbol an der zweiten Bustür. An dieser Tür befindet sich eine Rampe. Die Rampe kann vom Buspersonal oder anderen Personen ausgeklappt werden. So kommen Sie in den Bus. Wenn dann die Zielhaltestelle durchgesagt wird, sollte im Bus der Knopf mit dem Rollstuhlsymbol gedrückt werden. So weiß der oder die Busfahrer*in, dass Sie an der nächsten Haltestelle aussteigen möchten und er die Rampe ausklappen muss.

Einige Bushaltestellen sind mit Infosäulen ausgestattet, die nach dem Drücken einer Taste die nächsten Buslinien ansagen.

In allen Bussen der SWB werden die Haltestellen akustisch angekündigt.

Nicht alle Stadtbahnen im SWB Gebiet sind mit dem Rollstuhl barrierefrei zugänglich. Auf den Linienplänen sind die barrierefreien Haltestellen und Bahnen mit einem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet.

In allen Stadtbahnen und an allen Stadtbahnhaltestellen werden die nächsten Haltestellen akustisch angekündigt.

Alle Stadtbahnhaltestellen der Linie 16,18, 63, 66 und 67 verfügen über taktile Elemente. Bei den Haltestellen der Linien 61, 62 und 65 gibt es noch vereinzelte, die nicht damit ausgestattet sind.

Ein Teil der Aufzüge, die zu den Bahnsteigen der Stadtbahnhaltestellen führen, haben eine akustische Etagendurchsage. Aber es gibt keine aktuelle Übersicht über defekte Aufzüge im SWB Gebiet und keine 24/7 erreichbare Telefonnummer, die darüber informiert.

Assistenzhunde dürfen sowohl in den Bussen als auch in den Bahnen mitfahren.

Hier sind alle Informationen zur Barrierefreiheit im VRS Gebiet zu finden: https://www.vrs.de/fahren/im-vrs-unterwegs/barrierefrei-reisen

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